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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1.Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von
Material und die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem Unternehmen
Garten- und Landschaftsbau Braschel s.à r.l., im Folgenden das Unternehmen, und dem Kunden, im Folgenden der Kunde,
geschlossen werden, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, es sei denn, es liegt
eine schriftliche und unterzeichnete Genehmigung des Unternehmens vor.
Diese Bedingungen gelten als vom Kunden vorbehaltlos angenommen. Jede
Abweichung von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss
Gegenstand einer schriftlichen und unterzeichneten Vereinbarung zwischen den
Parteien sein.
1.2.Sofern nicht anders vereinbart, unterliegen die Erbringung von Dienstleistungen sowie
der Verkauf von Materialien und alle damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen
zwischen den Parteien den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle notwendigen gesetzlichen
Genehmigungen einzuholen. Das Unternehmen geht davon aus, dass dem Kunden zum
Zeitpunkt des Beginns der Arbeiten alle erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden.
Der Kunde muss die Einrichtung der Stromanschlüsse, den Betrieb der Beleuchtung und
die Wasserversorgung auf der Baustelle gewährleisten. Bei Nichterfüllung dieser
Vorbedingungen ist das Unternehmen berechtigt, den Beginn der Arbeiten zu
verweigern, mit der Folge einer möglichen Verschiebung der Termine für die
Fertigstellung der Arbeiten.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen einen Lagerbereich zur Verfügung zu
stellen, sowie Auskünfte über vorhandene Strom-, Wasser- und sonstige Zu- und Ableitungen zu erbringen.
2. Vertragsschluss
2.1.Die vom Unternehmen an den Kunden ausgestellten Angebote sind 14 Werktage
gültig, sofern nicht anders vereinbart.
Für die Erstellung des 1. Kostenvoranschlags werden 2 % der Angebotssumme (Bruttopreis) in Rechnung gestellt, die bei Auftragserteilung vom Endpreis abgezogen werden.
2.2.Die vom Unternehmen abgegebenen Angebote sind für das Unternehmen erst nach
Unterzeichnung eines Bestellscheins, der als Annahme durch den Kunden gilt, bindend.
Durch die Annahme des Angebots oder die Unterzeichnung des Bestellscheins erteilt
der Kunde einen endgültigen und unwiderruflichen Auftrag, unbeschadet der
Anwendung von Punkt 3.7 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die
Annahme des Kunden kann sich auch aus dem Beginn der Ausführung der Arbeiten
ergeben, wenn der Kunde davon Kenntnis hat und nicht dagegen widersprochen hat.
2.3.Das Preisangebot ist als Kostenvoranschlag zu verstehen und stellt einen geschätzten
Preis dar. Der endgültige Preis wird erst nach Abschluss der Arbeiten auf der Grundlage
eines genauen Aufmaßes in Abhängigkeit von den verwendeten Mengen und
Materialien festgelegt, inklusive üblicher Verschnitt- und Verbrauchsmengen.
Abweichend vom vorstehenden Absatz stellt im Falle von Pauschaldienstleistungen das
Preisangebot den endgültigen Preis dar.
Die Preise in den Preisangeboten werden in EURO angegeben [und vor Steuern
errechnet] und können entsprechend dem jeweils gültigen Lebenshaltungskostenindex
angepasst werden. Bei Erhöhung des Index zwischen Bestellung und Zahlung können
die Preise an den neuen Index angepasst werden. Im Falle einer starken Änderung der
Marktpreise (über 10 %) wird der Betrag des Kostenvoranschlags automatisch an die
Preisänderung angepasst. Die im Angebot angegebenen Preise beinhalten
die Erstellung der zwischen den Parteien vereinbarten Ausführungspläne. Jede
Änderung dieser Pläne wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise als Nettopreise, Lieferung frei
Baustelle, einschließlich Abladen und Montage.
2.4.Die Festlegung der Preisangebote beruht auf den folgenden Annahmen:
- Die Arbeiten müssen zu dem bestellten Zeitpunkt ausgeführt werden. Falls der
Beginn der Arbeiten vom Kunden verschoben wird, werden die Preise automatisch
an die neuen Marktpreise angepasst (siehe §2.3) . Im Falle einer starken Änderung
des Zeitplans kann das Unternehmen gegebenenfalls auch ein neues Angebot
erstellen oder den Vertrag vollständig auflösen.
- Die Arbeiten müssen ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Das
Unternehmen haftet nicht für Unterbrechungen der Arbeit, die es nicht zu vertreten
hat;
- Der Kunde trägt dafür Sorge, dass die Sicherheits-, Gesundheits- und
Hygienevorschriften gewährleistet und eingehalten werden;
2.5.Sofern nicht anders vereinbart, bleiben alle vom Unternehmen erstellten
Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Dokumente Eigentum des
Unternehmens und unterliegen dem Urheberrecht, auch wenn das Unternehmen sie an
den Kunden abtritt. Ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung dürfen
die Abbildungen, Zeichnungen und Berechnungen weder vervielfältigt noch Dritten
zugänglich gemacht werden.
3. Zahlung
3.1.Die Rechnungen sind innerhalb von 15 Tagen ab ihrem Ausstellungsdatum per Überweisung an die angegebenen Kontodaten zahlbar, ohne Skonto oder andere Rabatte.
3.2.Wenn abweichend von Absatz 3.1 die Zahlung in Raten ausdrücklich gewährt wurde,
führt jeder auch nur teilweise Verzug bei der Zahlung einer oder mehrerer Raten von
Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur sofortigen Fälligkeit des fälligen
Restbetrags.
3.3.Wenn abweichend von Absatz 3.1 Rabatte und Skonti gewährt wurden, gelten diese nur,
wenn die Rechnung innerhalb der vorgesehenen Frist vollständig beglichen wird.
Andernfalls werden die Skonti und Rabatte nicht mehr gewährt und muss der volle
Rechnungsbetrag beglichen werden.
3.4.Rechnungen, die bei Fälligkeit nicht vollständig beglichen sind, werden von Rechts
wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung ab dem Fälligkeitsdatum mit dem in Artikel
3 (2) des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und
Verzugszinsen vorgesehenen Zinssatz zuzüglich 8 % verzinst, unbeschadet jeglicher
weiterer Schadensersatzleistungen.
3.5.Wenn der Kunde kein Kaufmann ist, werden gemäß Artikel 12 und 14 des geänderten
Gesetzes vom 18. April 2004 ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung Zinsen in Höhe
des gesetzlichen Zinssatzes auf die vom Kunden geschuldeten, nicht vollständig
beglichenen Rechnungen erhoben.
3.6.Gemäß Abschnitt 4 des geänderten Gesetzes vom 18. April 2004 wird für jede Mahnung
oder Inverzugsetzung eine Gebühr in Höhe von 40 € in Rechnung gestellt. Sollte ein
gerichtliches Inkasso notwendig sein, sind mindestens 750.- € Anwaltskosten vom
Kunden zu tragen.
3.7.Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, vom Kunden die Leistung einer Sicherheit zu
verlangen, wie z. B. die Bürgschaft eines Dritten, eine Bankgarantie oder eine beliebige
andere Sicherheit.
Wenn der Kunde nicht in der Lage ist, die vom Unternehmen verlangte Sicherheit
innerhalb der geforderten Frist zu leisten, oder wenn er sich weigert, die Sicherheit zu
leisten, ist das Unternehmen berechtigt, die Fristen zu widerrufen und den Vertrag
zwischen den Parteien ausschließlich zu Lasten des Kunden zu kündigen. Diese
Kündigung erfolgt gemäß Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Zahlung von Anzahlungen
4.1.Eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme kann zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses verlangt werden. Der Restbetrag wird zum Zeitpunkt
der Lieferung fällig.
Die Aufträge gehen nur dann in die Fertigung, wenn der Kunde die bei
Vertragsabschluss vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Wird diese Anzahlung nicht
geleistet, ist das Unternehmen dem Kunden gegenüber nicht verpflichtet.
Die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach ihrem
Ausstellungsdatum per Überweisung zahlbar. Artikel 3 dieser Bedingungen gilt auch für die
Abschlagsrechnungen.
4.2.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine geleistete Anzahlung nicht als
Rücktrittsrecht gilt und dem Kunden nicht das Recht gibt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3.Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Störung bei der Ausführung des Vertrags
oder einer vom Kunden zu vertretenden Kündigung des Vertrags verbleibt die geleistete
Anzahlung beim Unternehmen.
4.4.Im Falle einer Nichtzahlung einer oder mehrerer Anzahlungen bei Fälligkeit hat das
Unternehmen das Recht, seine Dienstleistung(en) zugunsten des Kunden ohne
vorherige Inverzugsetzung einzustellen.
5. Reklamationen
Jegliche Reklamationen im Zusammenhang mit den Rechnungen sind schriftlich per
Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum
einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als ordnungsgemäß
angenommen.
6. Lieferung
6.1.Die vom Unternehmen in seinen Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegebenen
Lieferfristen oder -termine sind lediglich Richtwerte. Sie können in keinem Fall seitens
des Unternehmens eine feste Verpflichtung zur Lieferung zu einem festen Termin
darstellen, noch rechtfertigen sie die Stornierung des Auftrags durch den Käufer, noch
geben sie Anlass zu Schadensersatz oder Verzugsstrafen.
6.2.Solange der Kunde eine seiner Verpflichtungen nicht erfüllt, verlängern sich die
Bedingungen und Fristen automatisch.
Bei Bestellungen mit reiner Bereitstellung, die vom Kunden im Lager des
Unternehmens abgeholt werden, erfolgt der Transport auf Risiko ihrer Empfänger. In
keinem Fall haftet das Unternehmen für Schäden, Diebstahl oder Verlust während des
Transports.
7. Zusätzliche Arbeiten und Aufträge
Jede Anforderung zusätzlicher Arbeiten, wie z. B. anderer als die ursprünglich in der
Bestellung vorgesehenen Arbeiten, bei der Bestellung nicht vorgesehener oder nicht
vereinbarter oder nicht sichtbarer Arbeiten, der Verwendung nicht vorgesehener
Materialien, der Erstellung oder Änderung der Pläne und/oder Zeichnungen oder der
Übergabe technischer Dokumente oder Messberichte, muss vom Kunden ausdrücklich
schriftlich (Unterzeichnung eines Bestellscheins, Schreiben, E-Mail, SMS, WhatsApp, Signal) angefordert und vom Unternehmen angenommen werden.
Diese zusätzlichen Arbeiten und Aufträge werden nach Zeitaufwand in Rechnung
gestellt.
Die für die zusätzlichen Arbeiten und Aufträge benötigten Materialien werden dem
Kunden in Rechnung gestellt.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle verkauften Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und
der Nebenkosten Eigentum des Unternehmens.
9. Konformität der gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen und
Garantien
9.1.Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gewährt das Unternehmen
keine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehenden Garantien.
9.2.Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ware, die Gegenstand des Vertrags ist,
durch eine gleichwertige Ware zu ersetzen, wenn die ursprünglich vorgesehene Ware
nicht mehr verfügbar ist.
9.3.Bei der Lieferung der Ware verpflichtet sich der Kunde, diese zu überprüfen und jede
Nichtkonformität oder jeden offensichtlichen oder leicht erkennbaren Mangel
unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein anzuzeigen.
Die Kündigung muss innerhalb der in Artikel 5 dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen festgelegten Frist (15 Tage) erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist
gilt die Nichtkonformität oder der Mangel als akzeptiert.
Da es sich bei den verwendeten Materialien (Marmor, Stein, Granit, Holz und alle anderen Gesteine) um natürliche Materialien handelt, können bestimmte Besonderheiten nicht als Fehler angesehen werden und nicht Anlass zu einer Ablehnung oder Preisminderung geben. Die Probe definiert den Marmor, das Holz, den Granit oder
sonstige natürliche Gesteine hinsichtlich ihrer Herkunft, ihres Typs und ihres
allgemeinen Farbtons. Sie garantiert keine Übereinstimmung von Farbe, Muster und
Maserung zwischen der Probe und der Lieferung. Sogenannter weißer Marmor ist
immer grau gesprenkelt, schattiert oder geädert. Sämtliche Holzbalken sind in keinem
Fall gegen jegliche Risse garantiert, die nach der Lieferung und Installation auftreten
können.
9.4.Die Garantie erlischt von Rechts wegen, wenn der Käufer selbst gleich welche
Reparaturen oder Veränderungen vornimmt oder durch Dritte, die nicht ausdrücklich
vom Unternehmen genehmigt wurden, vornehmen lässt.
9.5.Bei Dienstleistungen gilt die Gewährleistung des
Unternehmens in folgenden Fällen nicht:
- bei Nichtausführung der Instandhaltungsarbeiten;
- bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen der Einrichtungen;
- bei Nichtfunktionieren der Einrichtung aufgrund des Eingriffs eines Dritten;
- bei Frost- oder Brandschäden oder anderen Fällen höherer Gewalt.
10. Subunternehmer
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für die Ausführung der Arbeiten
Subunternehmer seiner Wahl einzusetzen, womit der Kunde einverstanden ist.
11. Haftung
11.1. Das Unternehmen haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, die dem Kunden entstehen
(z. B. entgangener Gewinn, Ertragseinbußen usw.).
11.2. Das Unternehmen haftet nicht für höhere Gewalt und Ereignisse, die außerhalb seines
Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfall des Subunternehmers oder des Lieferanten,
Änderung des Basisvertrags, Naturgewalten, Naturkatastrophen, Überschwemmungen,
Pandemien usw.).
11.3.Das Unternehmen haftet nicht für Fehler, die auf ungenaue, unpräzise, unvollständige oder
nicht konforme Daten zurückzuführen sind, die vom Kunden oder seinem Vertreter
bereitgestellt wurden. Unbeschadet Artikel 8, verpflichtet sich der Kunde, das
Unternehmen für alle Schäden, die durch Dritte auf der Baustelle verursacht werden,
schadlos zu halten. Falls erforderlich tritt das Unternehmen in die Rechte des Kunden
gegenüber dem Verursacher des Schadens ein.
11.4.Es ist dem Kunden strengstens untersagt, das Material oder die Einrichtungen, die auf der Baustelle des Kunden deponiert oder montiert werden, zu berühren, zu benutzen oder zu
besteigen. Für jede Beschädigung von Material oder Einrichtungen des Unternehmens
oder für jeden Unfall aufgrund einer verbotenen Nutzung derselben haftet ausschließlich
der Kunde.
11.5.Bei Unternehmen, deren Dienstleistung sich auf die Vermietung oder den Auf- und Abbau des Materials beschränkt, beschränkt sich die Haftung auf die korrekte Durchführung des Auf- und Abbaus gemäß den technischen Normen. Ihre Haftung kann nicht infolge einer
nachträglichen Veränderung oder unsachgemäßen Verwendung des Materials durch den
Kunden oder Dritte angestrengt werden.
12. Auflösende Klauseln
12.1.Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, wenn der Kunde
gleich welche seiner Verpflichtungen nicht erfüllt. Der Vertrag wird von Rechts wegen
15 (fünfzehn) Tage nach dem Datum des Versands einer vorherigen Inverzugsetzung
durch das Unternehmen aufgelöst.
12.2.Das Unternehmen ist weiterhin berechtigt, den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung
zu kündigen, wenn eine der fälligen Zahlungen nicht geleistet wird.
12.3.Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch das Unternehmen aus einem der in Artikel
12.1 und 12.2 genannten Gründe kann das Unternehmen vom Kunden die Zahlung einer
Entschädigung in Höhe von 25 % der Auftragssumme verlangen.
12.4.Im Falle der Stornierung eines Auftrags oder der Kündigung des Vertrags durch den
Kunden kann das Unternehmen die vollständige Bezahlung der geleisteten Arbeiten und
erbrachten Leistungen sowie die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20 % der
Auftragssumme verlangen. Das Unternehmen behält die freie Wahl zwischen einer
Entschädigung ohne Lieferung oder einer vollständigen Rechnungsstellung gegen eine
verpflichtende Annahme der Bestellung.
13. Schutz der personenbezogenen Daten
Gemäß der Europäischen Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr führt das Unternehmen eine Verarbeitung personenbezogener Daten
durch, deren Zweck der Verkauf und die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen
ist, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind. Der Kunde wird
über Folgendes informiert:
- Identität und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen und
ggf. des Vertreters des für die Verarbeitung Verantwortlichen: Simon Braschel, info@galabau.lu, 621 650 230;
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Simon Braschel, info@galabau.lu, 621 650 230
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung: https://cnpd.public.lu/de.html

- Dauer der Speicherung der Daten: geschäftliche Verjährungsfrist
- Die betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung
Verantwortlichen Auskunft über die personenbezogenen Daten, die
Berichtigung oder Löschung dieser Daten oder eine Einschränkung der
Verarbeitung in Bezug auf die betroffene Person zu verlangen, sowie das
Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, und das Recht auf
Datenübertragbarkeit. Die betroffene Person hat das Recht, eine Beschwerde
bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen.
- Die bei der Bestellung angeforderten Informationen sind für die Erstellung
der Rechnung (gesetzliche Verpflichtung) und die Lieferung der bestellten
Waren notwendig. Ohne diese Informationen ist eine Aufgabe der Bestellung
nicht möglich. Im Rahmen des Bestellvorgangs finden keine automatisierten
Entscheidungen oder Erstellungen von Profilen statt.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Der Abschluss, die Gültigkeit, die Auslegung und die Erfüllung des Vertrags unterliegen
luxemburgischem Recht.
14.2.Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums
Luxemburg zuständig.
14.3.Der Kunde verpflichtet sich, das Unternehmen von allen Verfahrens- und Anwaltskosten
schadlos zu halten.
14.4.Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen für rechtswidrig oder nicht
durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
14.5.Der Kunde bestätigt mit seiner nachstehenden Unterschrift und insbesondere mit Unterschrift und Annahme des vorliegenden Angebots ausdrücklich, dass er die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelesen hat und
ihnen zustimmt.

14.6.Kaffee und Kuchen sind die ehrlichste Form von Liebe und Zuneigung, die dem Gärtner (m/w/d) neben Trinkgeld als Ausdruck Ihrer Wertschätzung gegeben werden kann.
14.7.Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Unternehmen
jederzeit angepasst oder geändert werden.

RECHTLICHER HINWEIS
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind das ausschließliche Eigentum der
Fédération des Artisans, die sie ihren Mitgliedern unverbindlich zur Verfügung stellt.
Die Nutzung ist streng auf die Mitglieder der Fédération des Artisans beschränkt und jegliche
Offenlegung, Verbreitung, Nutzung und/oder Kopieren dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an oder durch Unternehmen, die nicht Mitglieder der Fédération des
Artisans sind, ist verboten und kann gerichtlich verfolgt werden.
Das Dokument stellt ein Standardmodell dar, das an die spezifischen Bedürfnisse jedes
Unternehmens angepasst werden muss und wurde.

STAND 01 I 2023

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